Mithilfe bei der Gestaltung der Gartenanlage 2023

Gemeinschaftsdienst und Reinigungsdienst

Hier verpflichten sich unsere Parzellenbesitzer um eine gemeinschaftliche Pflege der Gemeinschaftswege außerhalb und innerhalb der Kleingartenanlage.

 

Es wird dabei zwischen dem "Reinigungsdienst" und dem "Gemeinschaftsdienst" unterschieden.

Dabei gibt es zwei unabhängige Listen der Parzellenbesitzer, welche alphabetisch durchgegangen werden. Bei jedem anfallenden Gemeinschaftsdienst (wie z.B. Heckenschneiden) wird eine bestimmte Anzahl von Parzellenbesitzern eingeteilt.

 

Dieser Gemeinschaftsdienst, welcher in der Regel max. 3 Stunden dauert, kann z.B. folgendes sein:

  • Heckenschneiden Sommer
  • Heckenschneiden Herbst
  • Sommerfest/Gartenfest
  • Bestuhlung der Pergola
  • Splittaktion (Wegesplitt)
  • Tag der offenen Tür

 

Die Einteilung zum jeweiligen Dienst entnehmen Sie bitte den Schaukästen auf beiden Gartenanlagen!

Die Einteilung zum Gemeinschaftsdienst muss spätestens 4 Wochen davor in den Schaukästen aushängen.

 

Aus Gründen des Datenschutzes sind wir verpflichtet, nur die Parzellennummern anstatt der Namen in den aufgelegten  Listen in den Schaukästen zu veröffentlichen. Daher bitten wir alle Parzellenbesitzer, sich ihre eigene Parzellennummer in Erfahrung zu bringen und auf den Listen nachzusehen, ob man zu einem Dienst eingeteilt wurde.

Eine spätere Reklamation kann leider nicht akzeptiert werden.  Zur Jahreshauptversammlung wird diese Thematik erläutert.

Für weitere Fragen steht der Vorstand sehr gerne zur Verfügung.

 

 

Hier finden Sie die aktuelle(n) Liste(n):