Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft

 

...wer kann Mitglied werden?

Jeder Einwohner im Stadtgebiet Rosenheim  kann Mitglied in unserem Kleingartenverein werden.

Mit dem Beitritt zum Kleingartenverein und der Zahlung der Aufnahmegebühr und des laufenden Jahresbeitrages werden Sie automatisch Mitglied.

 

 

...wie kann ich Mitglied werden?

Wenn Sie Mitglied in unserem Verein werden wollen, so müssen Sie den Mitgliedsantrag ausfüllen und die Einwilligungeerklärung in die Datenverarbeitung  ausgefüllt an uns  zurückschicken. Beide Formulare sind zwingend erforderlich.

 

Im Anschluss setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Dabei erhalten Sie weitere Informationen zur Zahlung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages.

Erst bei Erhalt der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages (siehe unten) sind Sie Mitglied im Kleingartenverein und haben somit den Anspruch auf die Warteliste gesetzt zu werden. 

Bei fehlenden oder falschen Angaben wird der Antrag bis auf Vervollständigung zurückgewiesen.

 

 

...wie wird man Parzellenpächter?

Als Mitglied des Kleingartenvereins haben Sie die Möglichkeit ein Pachtgrundstück zu pachten. 

Falls im Moment alle Parzellen verpachtet sind, werden Sie auf eine sogenannte "Warteliste" gesetzt. 

Wird eine Gartenparzelle frei, z.B. bei Wegzug eines Pächters o.ä., wird die Parzelle durch unsere Schätzkommission bewertet und zu diesem Schätzwert dem Nächsten auf der Warteliste angeboten.

 

Falls Sie Interesse an einer Parzelle, oder weitere Fragen diesbezüglich haben, wenden Sie sich bitte an die Vorstandschaft.

 

 

...wie viel kostet die Mitgliedschaft?

Mitgliedsbeitrag, Pachtgebühr, Versicherungsbeiträge, Sonderumlagen, usw. werden in der Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) jährlich festgelegt. 

Derzeit betragen die Mitgliedsbeiträge pro Jahr (Stand: Mai 2023):

  • Aufnahmegebühr (einmalig)            80 €
  • Mitgliedsbeitrag (jährlich)           95 €
  • Pacht pro qm² (jährlich)                     0,31 €           

Weitere Kosten ergeben sich bei der Übernahme eines Pachtgrundstückes (Ablöse des Gartenhäuschens, Pflanzen, Bäume, Sträucher etc.)

jeweils nach Schätzung durch die Schätzkommission, sowie durch laufende Betriebskosten, wie z.B. für Wasserverbrauch und

Versicherungen (= Sonderumlagen). 

 

 

...was versteht man unter der Warteliste?

Die Warteliste ermöglicht eine schnelle und faire Verteilung der Parzellenbewerber auf die frei werdenden Parzellen. Die Reihenfolge der

einzelnen Bewerber auf eine freie Parzelle erfolgt durch das Eintrittsdatums des Bewerbers. Das Eintrittsdatum ist automatisch das Datum

bei dem die Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag auf dem Konto des Empfängers (=Stadtverband Rosenheim der Kleingärtner e.V.)  eingegangen ist.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages zu keinem Zeitpunkt Rechtsanspruch auf Zuweisung eines Pachtgrundstückes besteht.